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EIT.zürich / PK-E-ZH GAV Best-Practice & Änderungen der Bauarbeitenverordnung per 1.1.2022

16. November 2021

Der Anlass GAV Best-Practice & Änderungen der Bauarbeitenverordnung per 1.1.2022 wurde am 16. November 2021 als hybrider Event im Elektro-Bildungs-Zentrum EBZ durchgeführt. Es haben rund 45 Personen vor Ort sowie 150 Personen via Live-Stream teilgenommen.

Patrick Romer, Vorstandsmitglied EIT.zürich & Leiter Ressort Arbeitgeber/-nehmer, begrüsste um 16.30 Uhr die Teilnehmenden im Saal und virtuell via Live-Stream zum 1. Teil der Veranstaltung GAV Best-Practice. Er präsentierte den Ablauf des Anlasses, machte den Einstieg ins Thema GAV und erläuterte die Aufgabe der Paritätischen Kommission Elektro des Kantons Zürich und stellte die Mitglieder des Vorstands der PK-Elektro Zürich vor. Christian Trunz, Vizepräsident der PK-Elektro Zürich, Arbeitnehmervertreter, erläuterte das Vorgehen im Vollzug des GAV und den Ablauf bis zu einem Beschluss/Antrag auf Lohnbuchkontrolle. Die ursprünglich vorgesehene Delegation der Vollzugsaufgaben auf die regionale Stufe wurde von der PLK neu um ein Jahr per 1.1.2023 verschoben.

Peter Kern, Geschäftsführer Kernkontrolle Zürich, informiert in seinem Referat GAV-Best-Practice - Umsetzung im Betrieb mit viel Fachwissen und praxisnahen Beispielen über die täglichen Herausforderungen bei der GAV-Umsetzung. Dank seinen bildlich dargestellten Erläuterungen gelingt es ihm, häufig anzutreffende Problematiken aufzuzeigen.

Fragen zur Auslegung und Anwendung des GAV werden in einer Fragerunde mit Unterstützung des Rechtdienstes EIT.swiss, vertreten durch Richard Permann und Naomi Esposito, kompetent beantwortet.

Nach einer kurzen Pause begrüsst Thomas Enggist, Vorstandsmitglied EIT.zürich, Mitglied Kommission für Arbeitssicherheit EIT.swiss, zum 2. Teil der Veranstaltung Änderungen der Bauarbeitenverordnung per 1.1.2022.

Thomas Enggist informiert über die Ausgangslage und führt die Teilnehmenden in das Thema ein. Er übergibt das Wort an Mathias Hartmann, Spezialist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz SUVA, Luzern. Dieser erläutert in seinem Referat Bauarbeitenverordnung 2022 – Das ist neu: Die wichtigsten Änderungen in der BauAV2022 für das Elektrogewerbe welche Anpassungen die Elektrobranche hauptsächlich betreffen.

Thomas Enggist untermalt zum Abschluss mit praxisbezogenen Beispielen das ausgeführte und stellt sich gemeinsam mit Mathias Hartmann den gestellten Fragen.

Nach dem Schlusswort werden alle Teilnehmenden vor Ort zu einem Apéro Riche im EBZ eingeladen.

Laden Sie nachfolgend die vollständigen Präsentationen sowie Referate unserer externen Referenten herunter:

1. Teil GAV Best-Practice

2. Teil Änderungen der Bauarbeitenverordnung per 1.1.2022

GAV Best-Practice - Umsetzung im Betrieb
Peter Kern, Geschäftsführer Kernkontrolle, Zürich

Bauarbeitenverordnung 2022 - Das ist neu
Mathias Hartmann, Spezialist Arbeitssicherheit und Gesundheit SUVA, Luzern

Und finden Sie hier einige Impressionen der Veranstaltung: